Expertenforum - Praktisches Jahr von Medizinstudenten nach § 3 der Approbationsordnung

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  • 01
    Praktisches Jahr von Medizinstudenten nach § 3 der Approbationsordnung

    Guten Tag,

    wie wird ein praktisches Jahr von Medizinstunden korrekt in der Sozialversicherung abgerechnet? Es handelt sich um eine monatliche Aufwandsentschädigung von 500 EUR, plus Sachbezug Verpflegung. Insgesamt also 739,70 EUR Brutto monatlich.

    Fallen hier volle Beiträge an oder kann es als Pflichtpraktikum (0000 und 190) gewertet werden?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

    Viele Grüße

  • 02
    RE: Praktisches Jahr von Medizinstudenten nach § 3 der Approbationsordnung

    Guten Tag,
     
    das „Praktische Jahr“ (PJ) ist zwar ein Teil des Medizinstudiums, unterscheidet sich aber von den anderen Semestern. Bei Medizinstudenten besteht das letzte Jahr des „Studiums“ aus einer zwölfmonatigen zusammenhängenden praktischen Ausbildung. Diese praktische Ausbildung ist wie das übrige Studium "Hochschulausbildung". Es handelt sich hierbei um ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum.
    Ein solches Praktikum wird versicherungsfrei zu allen Zweigen der Sozialversicherung beurteilt.
     
    Sofern eine Entgeltzahlung erfolgt - wie in Ihrem Fall -, ist (unabhängig von deren Höhe) eine Meldung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ an die zuständige Krankenkasse zu übermitteln. Dorthin sind auch die Insolvenzgeldumlage und die Umlagen U1(ggf.) und U2 abzuführen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam 

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