Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserem Unternehmen werden für interessierte Schüler und (zukünftige) Auszubildende so genannte Praktikumswochen angeboten. Dabei handelt es sich um eine zweiwöchige Erprobungsmöglichkeit für die Interessenten. In der Zeit können verschiedene Tätigkeiten angeschaut und erprobt werden. Inder Zeit finden auch Workshops wie zum Beispiel ein Bewerbungstraining statt.
Ein über 18jähriger Ausbildungs- und Studienabbrecher hat ebenfalls sein Interesse an einer Ausbildung in unserem Unternehmen bekundet und wir würden ihm gern die Möglichkeit zur Teilnahme beiden Praktikumswochen eröffnen. Dürfen wir in diesem Fall die Regeln für ein so genanntes Schnupperpraktikum anwenden, auch wenn der Zeitraum zwei Wochen beträgt?
Vielen Dank und freundliche Grüße