Expertenforum - Praktikum zur Anerkennung der Fachhochschulreife

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  • 01
    Praktikum zur Anerkennung der Fachhochschulreife

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    wir haben eine Praktikumsbewerbung für ein 9-wöchiges Praktikum zur Anerkennung der Fachhochschulreife vorliegen. Eine Entgeltzahlung ist nich vorgesehen. Nach dem Praktikum wird die Bewerberin ein duales Studium aufnehmen. Sind in diesem Fall die Regelungen zum vorgeschriebenen Vor-/Nachpraktikum einzuhalten, wobei KV-/PV-Pflicht als Praktikant besteht?


    Vielen Dank!

  • 02
    RE: Praktikum zur Anerkennung der Fachhochschulreife

    Hallo Claudia84,
     
    wir gehen davon, dass es sich in Ihrem Sachverhalt um ein Praktikum nach Abschluss der zwölften Klasse des Gymnasiums handeln könnte, um durch Absolvierung dieses Praktikums die Fachhochschulreife zu erlangen.
     
    Nach erfolgreicher Ableistung eines solchen Praktikums erlangen die betreffenden Personen die Gleichstellung ihres Schulzeugnisses mit dem der Fachoberschule.
     
    Sofern das Praktikum zur Erlangung des berufspraktischen Teils der Fachhochschulreife im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt wird, unterliegen die Praktikanten – unabhängig davon, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird oder nicht – als zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung nach § 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI und in der Arbeitslosenversicherung nach § 25 Abs. 1 SGB III.
     
    Da in Ihrem Fall kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, sind die monatlichen Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung aus 1% der monatlichen Bezugsgröße (2025: bundesweit 37,45 €) zu berechnen.
     
    Hierbei ist der Personengruppenschlüssel „105“ in Verbindung mit dem Beitragsgruppenschlüssel „0110“ zu verwenden.
     
    Ihrer Aussage, dass in der Regel „Kranken- und Pflegeversicherungspflicht als Praktikant“ besteht und die betroffene Person sich folglich um den Versicherungsschutz selbst zu kümmern hat, stimmen wir zu. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

  • 03
    RE: Praktikum zur Anerkennung der Fachhochschulreife

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    die Praktikantin besucht die zweijährige Berufsfachschule an einem Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung, welche sie voraussichtlich in diesem Sommer mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife abschließen wird.

    Die Art der Schulform spielt vermutlich keine Rolle, sodass die Praktikantin wie oben beschrieben bei uns abzurechnen ist, oder?


    Vielen Dank


    Claudia Koch

  • 04
    RE: Praktikum zur Anerkennung der Fachhochschulreife

    Hallo Frau Koch,
     
    nach den nun gemachten Angaben gehen wir jetzt davon aus, dass es sich um ein Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife handelt.
     
    Schüler mit dem Abschlusszeugnis einer Realschule oder einem als gleichwertig anerkannten Zeugnis werden dabei in den Fachoberschulen/Berufskolleg innerhalb von zwei Jahren auf den Erwerb der Fachhochschulreife vorbereitet.
     
    Während des ersten Ausbildungsjahres wird grundsätzlich eine fachpraktische Ausbildung durchgeführt. Die fachpraktische Ausbildung ist im Regelfall nicht für sich allein, sondern als Bestandteil der Gesamtausbildung an der Fachoberschule/Berufskolleg zu beurteilen, welche die Klassen 11 und 12 umfasst.

    Im Rahmen dieser Gesamtausbildung legt die Fachoberschule/Berufskolleg die Ausgestaltung des Praktikums fest und regelt die Durchführung der fachpraktischen Ausbildung nach Maßgabe der Praktikumsbestimmungen.


    Das Praktikum stellt sich somit als nicht abtrennbarer Bestandteil der Schulausbildung dar. Als im Wesentlichen nichtbetrieblich geprägte Ausbildungsphase ist das Praktikum mithin nicht als Beschäftigung zu werten.
     
    Für solche Praktikanten ist - sofern Entgelt gezahlt wird - eine Meldung für den Bereich der Unfallversicherung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ und dem Beitragsgruppenschlüssel „0000“ zu übermitteln.
     
    Wird dagegen - wie von Ihnen angedacht - während des Praktikums kein Entgelt gezahlt, ist keinerlei Meldung zu erstellen. 
     
    Die Schulbescheinigung ist den Entgeltunterlagen beizufügen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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