Hallo liebes Expertenteam,
ich habe eine Frage bezüglich einer Weiterbildungsmaßname eines zugewanderten Architekten. Die zugewanderte Person macht eine Weiterbildungsmaßnahme im Bauwesen über die IBH e.V. in Hamburg. Nach den mir vorliegenden Unterlagen (Vertrag der IBH) handelt es sich um eine betriebliche Lernphase im Rahmen der zertifizierten Weiterbildung Bauwesen. Hierfür muss ein 12 Wöchiges Praktikum absolviert werden. Während des Praktikums wird kein Arbeitsverhältnis begründet und es fallen keine Lohnkosten an (lt. Vertrag AG und Bildungsträger). Unfallversichert ist der Praktikant über die IBH. Soweit so gut. Hier wären keine Meldungen vorzunehmen.
ABER: nun soll der Praktikant eine Aufwandsentschädigung vom mtl. € 450,00 und das Deutschlandticket erhalten. Lt. Bildungsträger wäre dies erlaubt.
- Wird dieses Praktikum als vorgeschriebenes Pflichtpraktikum (wie bei Studenten) angesehen?
- Ist dieses Praktikum dann sv-frei?
- oder müssen wir den Praktikanten sv-pflichtig anmelden oder ist er nicht meldepflichtig?
- Welchen SV-Schlüsse müssen wir verwenden?
- Ist die Aufwandsentschädigung lohnsteuerpflichtig?
So einen Sachverhalt (Praktikum über Bildungsinstitut mit Aufwandsentschädigung) hatten wir bislang noch nicht auf dem Tisch.
Vielen Dank für die Hilfe.
Mit freundlichem Gruß
Lohnabrechner2022