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  • 01
    Praktikum: Weiterbildung für Zugewanderte

    Hallo liebes Expertenteam,


    ich habe eine Frage bezüglich einer Weiterbildungsmaßname eines zugewanderten Architekten. Die zugewanderte Person macht eine Weiterbildungsmaßnahme im Bauwesen über die IBH e.V. in Hamburg. Nach den mir vorliegenden Unterlagen (Vertrag der IBH) handelt es sich um eine betriebliche Lernphase im Rahmen der zertifizierten Weiterbildung Bauwesen. Hierfür muss ein 12 Wöchiges Praktikum absolviert werden. Während des Praktikums wird kein Arbeitsverhältnis begründet und es fallen keine Lohnkosten an (lt. Vertrag AG und Bildungsträger). Unfallversichert ist der Praktikant über die IBH. Soweit so gut. Hier wären keine Meldungen vorzunehmen.

    ABER: nun soll der Praktikant eine Aufwandsentschädigung vom mtl. € 450,00 und das Deutschlandticket erhalten. Lt. Bildungsträger wäre dies erlaubt.

    - Wird dieses Praktikum als vorgeschriebenes Pflichtpraktikum (wie bei Studenten) angesehen?

    - Ist dieses Praktikum dann sv-frei?

    - oder müssen wir den Praktikanten sv-pflichtig anmelden oder ist er nicht meldepflichtig?

    - Welchen SV-Schlüsse müssen wir verwenden?

    - Ist die Aufwandsentschädigung lohnsteuerpflichtig?


    So einen Sachverhalt (Praktikum über Bildungsinstitut mit Aufwandsentschädigung) hatten wir bislang noch nicht auf dem Tisch.


    Vielen Dank für die Hilfe.

    Mit freundlichem Gruß

    Lohnabrechner2022

  • 02
    RE: Praktikum: Weiterbildung für Zugewanderte

    Hallo Lohnabrechner2022,

    da unsere Recherche zu Ihrer Sachverhaltsschilderung im Rahmen unserer 24-Stunden-Antwortgarantie noch nicht abgeschlossen werden konnte, bitten wir Sie noch um ein wenig Geduld. Sobald wir ein Ergebnis haben, werden wir eine Stellungnahme abgeben.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

  • 03
    RE: Praktikum: Weiterbildung für Zugewanderte

    Liebes Experten-Team,


    ich wollte nur kurz nachhören, ob Sie mit meinem Fall schon weitergekommen sind.


    Viele Grüße

  • 04
    RE: Praktikum: Weiterbildung für Zugewanderte

    Hallo Lohnabrechner2022,
     
    zunächst einmal möchten wir Sie wissen lassen, dass wir Sie „nicht vergessen“ haben. Da wir für eine Stellungnahme noch auf weitere Informationen angewiesen sind, bitten wir noch um etwas Geduld. Sobald wir ein Ergebnis haben, werden wir Sie unaufgefordert informieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam  
     

  • 05
    RE: Praktikum: Weiterbildung für Zugewanderte


    Hallo Lohnabrechner2022,
     
    zunächst einmal bedanken wir uns für Ihre Geduld.
     
    Trotz intensiver Recherche konnten wir zu dem von Ihnen angefragten Sachverhalt keine eindeutige Aussage der Spitzenverbände zur Sozialversicherung feststellen. Im gemeinsamen Rundschreiben über die „Versicherungsrechtliche Beurteilung von beruflichen Bildungsmaßnahmen sowie von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ vom 23.11.2023 wird Sozialversicherungspflicht von Weiterbildungsmaßnahmen dann unterstellt, sofern diese zu einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führen.
     
    Diese Regelungen haben bei der von Ihnen beschriebenen Weiterbildungsmaßnahme im Umkehrschluss zur Folge, dass nach unserem Verständnis auch bei einer „Entgeltzahlung“ (hier:  Aufwandsentschädigung)  keine Kranken-, Renten-,  Arbeitslosen- und Pflegeversicherungspflicht eintritt. Allerdings wäre hier nach unserer Einschätzung eine Meldung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ (Beitragsgruppenschlüssel „0000“) an die zuständige Krankenkasse zu übermitteln.
     
    Da Weiterbildungsmaßnahmen jedoch sehr vielseitig und individuell auf die betroffene Person zugeschnitten und deshalb sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich zu beurteilen sind, wäre in Ihrem Fall eine Anfrage bei der zuständigen Krankenkasse (unter Vorlage der entsprechenden Unterlagen) zur Beurteilung des konkreten Einzelfalles dringend zu empfehlen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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