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  • 01
    Praktikum und Minijob

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    bei uns übt ein Student im Rahmen seines Masters Studium ein unentgeltliches, freiwilliges Praktikum aus.

    Kann dieser Student zusätzlich zu dem unentgeltlichen Praktikum als Minijobber bei demselben Arbeitgeber beschäftigt werden? Oder handelt es sich hier um ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis?


    Vielen Dank.

     

  • 02
    RE: Praktikum und Minijob

    Hallo Herr Wagenknecht,
     
    Personen, die ein freiwilliges Praktikum ohne Entgeltzahlung absolvieren, sind für dieses „Praktikum“ komplett sozialversicherungsfrei zu beurteilen.
     
    Für einen solchen Praktikanten sind somit weder Sozialversicherungsmeldungen (auch keine Meldung mit dem Personengruppenschlüssel „190“ für den Bereich der Unfallversicherung) zu übermitteln, noch Beiträge abzuführen.
     
    Daher ist ein neben einem unentgeltlichen freiwilligen Praktikum beim gleichen Arbeitgeber ausgeübter Minijob sozialversicherungsrechtlich nach unserer Einschätzung zunächst einmal unkritisch.
     
    Sofern allerdings unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Kriterien die Regelungen des Mindestlohns Anwendung finden sollten, ist dies ggf. Anlass für eine neue Betrachtung der Sachlage
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

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