Sehr geehrte Damen und Herren,
bei uns übt ein Student im Rahmen seines Masters Studium ein unentgeltliches, freiwilliges Praktikum aus.
Kann dieser Student zusätzlich zu dem unentgeltlichen Praktikum als Minijobber bei demselben Arbeitgeber beschäftigt werden? Oder handelt es sich hier um ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis?
Vielen Dank.