Wir haben eine Interessentin, die im September ihre 3-jährige Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin absolviert.
Um hierfür die Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen, benötigt sie einen Nachweis über mindestens 200 Stunden einschlägiger Tätigkeit in einer heilerziehungspflegerischen Einrichtung.
Die Ausbildung wird über einen Bildungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit gefördert.
Ihr derzeitiges Arbeitsverhältnis endet zum 23.07.2025, bis dahin befindet sie sich in Urlaub.
Das Praktikum würde sie bei uns in zwei Blöcken in der Zeit vom 26.05. - 08.06.2025 und 28.07. - 24.08.2025 besuchen.
Für die Zeit zwischen dem Ende des Arbeitsverhältnisses und dem Beginn der Ausbildung beantragt sie Arbeitslosengeld.
Fraglich ist, welche Besonderheiten sind hier im allgemeinen zu beachten:
-ist es zwingend erforderlich Entgelt für das Praktikum zu zahlen
-muss dieser Personalfall angelegt werden (wenn kein Entgelt gezahlt wird) --> falls doch, mit welchen Angaben ist dies vorzunehmen