Liebes AOK-Expertenteam,
ich habe eine Frage im Zusammenhang mit einer Entsendung. Folgender Sachverhalt:
Eine Arbeitnehmende wohnhaft in Berlin ist bei einem Arbeitgeber in Berlin in Teilzeit beschäftigt.
Seit dem letzten Jahr hat sie ein Teilzeitstudium an einer Fernuniversität aufgenommen.
Im Rahmen dieses Studiums ist ein 3-monatiges unentgeltliches (Pflicht-)Praktikum vorgesehen.
Dieses möchte die Arbeitnehmende in der Schweiz bei einer dortigen Filiale ihres Arbeitgebers absolvieren.
Ihre bisherige Teilzeittätigkeit (30 Wochenstunden) für den deutschen Arbeitgeber wird sie in den drei Monaten remote von der Schweiz aus fortführen.
Vor oder nach dieser Tätigkeit wird sie sich ihrem Praktikum widmen.
Eine Entsendebescheinigung A1 wird vom deutschen Arbeitgeber beantragt werden.
Fragen:
- Sind vom deutschen Arbeitgeber während des 3-monatigen Auslandsaufenthaltes lediglich Sozialversicherungsbeiträge für die Remote-Teilzeittätigkeit (30 Stunden) abzuführen?
- Ergibt sich eine andere Beurteilung, falls für das Praktikum in der Schweiz durch die Schweizer Filiale ein Entgelt gezahlt würde?
Viele Grüße
Dirk Golisch