Liebes AOK-Expertenteam,
meine Fragestellung betrifft die Anwendung der 183-Tage-Regelung.
Folgender Sachverhalt:
Eine Arbeitnehmende wohnhaft in Berlin ist bei einem Arbeitgeber in Berlin in Teilzeit beschäftigt.
Seit dem letzten Jahr hat sie ein Teilzeitstudium an einer Fernuniversität aufgenommen.
Im Rahmen dieses Studiums ist ein 3-monatiges unentgeltliches (Pflicht-)Praktikum vorgesehen.
Dieses möchte die Arbeitnehmende in der Schweiz bei einer dortigen Filiale ihres Arbeitgebers absolvieren.
Ihre bisherige Teilzeittätigkeit (30 Wochenstunden) für den deutschen Arbeitgeber wird sie in den drei Monaten remote von der Schweiz aus fortführen.
Vor oder nach dieser Tätigkeit wird sie sich ihrem Praktikum widmen.
Fragen:
- Kann der Arbeitslohn für die Teilzeitbeschäftigung unter dem Gesichtspunkt der 183-Tage-Regelung weiterhin durch den deutschen Arbeitgeber abgerechnet werden?
- Ändert sich an der Beurteilung etwas, falls für das Praktikum ein Entgelt durch die Schweizer Filiale gezahlt wird?
Viele Grüße
Dirk Golisch