Expertenforum - Praktikum im Studium

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  • 01
    Praktikum im Studium

    Hallo zusammen,


    wir stellen einen Studenten ein der in seinem letzten Semester ein Pflichtpraktikum absolvieren muss. Darauf folgt dann nur noch die Bachelorprüfung bzw. das Kolloquium.

    Gilt das dann als vorgeschriebenes Nachpraktikum?


    Danke vorab.

  • 02
    RE: Praktikum im Studium

    Guten Tag,
     
    bei einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum ist der Praktikant als Studierender immatrikuliert. Es besteht daher Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Dauer, Arbeitszeit und Arbeitsentgelt sind für die Beurteilung unerheblich. Bei einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum handelt es sich nicht um ein Beschäftigungsverhältnis im sozialversicherungsrechtlichen Sinn. Das Praktikum ist lediglich eine Verlagerung der Ausbildung von der Hochschule in den Betrieb. 
     
    Ein vorgeschriebenes Nachpraktikum wird außerhalb der Studienzeit absolviert. Der Praktikant ist in dieser Zeit also nicht immatrikuliert. Erhalten Mitarbeitende im Praktikum in dieser Zeit Arbeitsentgelt, werden sie grundsätzlich versicherungspflichtig in allen Zweigen der Sozialversicherung. Die Regeln der Geringfügigkeit greifen hier nicht. 
     
    Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung soll das Pflichtpraktikum während des Studiums im letzten Semester durchgeführt werden, so dass der Student noch immatrikuliert ist. Wir empfehlen Ihnen eine Bestätigung der Hochschule bezüglich des Pflichtpraktikums und die Immatrikulationsbescheinigung zu den Entgeltunterlagen zu nehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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