Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Schüler absolviert derzeit ein einjähriges Praktikum im Rahmen seiner Fachhochschulreife und unterstützt den Betrieb zuverlässig mit etwa 30 Stunden pro Woche.
Ich würde ihm gern eine monatliche Aufwandsentschädigung gewähren, um seine engagierte Mitarbeit anzuerkennen.
Ich möchte Sie bitten zu prüfen, ob wir ihm in diesem Rahmen eine freiwillige Zahlung, beispielsweise in Höhe von 200 € monatlich, als Aufwandsentschädigung gewähren können. Eine formale Anstellung wäre dabei nicht erforderlich, da es sich um ein schulisches Pflichtpraktikum handelt.
Können wir diesen Betrag sv-frei zahlen?
Wie ist er als Praktikant in der Sozialversicherung zu melden?
Vielen Dank für die Unterstützung!
Mit freundlichen Grüßen
SHBB