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  • 01
    Praktikum eines Berufssoldatens vor Immatrikulationsmöglichkeit

    Liebes Expertenteam,


    wie rechne ich einen Berufssoldaten ab, der sich erst ab Mai 2026 in die Uni einschreiben kann, von der Bundeswehr für dieses Praktikum freigestellt wird, steuer- und sv technisch ab? Ich habe schon alle Konstellationen versucht. Er soll laut Vertrag der Berufsförderung sv frei abgerechnet werden. Seine Krankenkasse ist die Kostenlose Heilfürsorge. Ich bin am verzweifeln und hoffe auf Hilfe.

  • 02
    RE: Praktikum eines Berufssoldatens vor Immatrikulationsmöglichkeit

    Guten Tag,
     
    wir unterstellen bei Ihrer Frage, dass es sich um ein in einer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum handelt.
     
    Grundsätzlich besteht in einem vorgeschriebenen Praktikum vor dem Studium Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht. Kranken- und Pflegeversicherungspflicht besteht insoweit nur, als das ein Arbeitsentgelt bezogen wird.
     
    Darüber hinaus sind bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung die allgemeinen Regelungen zu berücksichtigen.
     
    Berufssoldaten sind kranken- und pflegeversicherungsfrei soweit sie nach beamtenrechtlichen Vorschriften Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und freie Heilfürsorge haben.
    Dies gilt ebenfalls für daneben ausgeübte Beschäftigungen bzw. Versicherungspflichttatbestände.
     
    Werden Berufssoldaten von ihrem Dienstherrn beurlaubt, um ein Arbeitsverhältnis bzw. Praktikum bei einem privaten Unternehmen einzugehen, bleibt es bei der Versicherungsfreiheit, wenn weiterhin nach beamtenrechtlichen Grundsätzen Anspruch auf unbegrenzte Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge besteht.
     
    Daraus ergibt sich, dass in dem von Ihnen geschilderten Fall Kranken- und Pflegeversicherungsfreiheit vorliegt.
     
    In der Rentenversicherung erstreckt sich die Versicherungsfreiheit der Berufssoldaten nur auf das eigentliche Dienstverhältnis; diese erfasst nicht weitere, daneben ausgeübte Beschäftigungen/Praktika bei einem privaten Arbeitgeber, es sei denn, es liegt eine Gewährleistung auf eine Versorgung durch die Bundeswehr auch auf die zusätzliche Beschäftigung vor. Gleiches gilt für die Arbeitslosenversicherung.
     
    Insoweit dürfte in dem von Ihnen geschilderten Fall, sofern eine Gewährleistung der Versorgung für das Praktikum nicht vorliegt, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht vorliegen. Es ist eine Anmeldung in Beitragsgruppe 0110 abzugeben.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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