Hallo zusammen,
uns wurde von der Krankenkasse mitgeteilt, dass für einen Praktikanten der Beitragsgruppenschlüssel 3-1-1-1 anzuwenden ist, da die Beschäftigungsdauer maximal 10 Wochen betrug. Voraussetzung dafür ist, dass wir im Voraus darüber informiert waren, dass die Beschäftigung weniger als 10 Wochen dauern würde.
Nach intensiver Recherche und Rücksprache mit der Minijobzentrale ist uns noch nicht ganz klar, wann wir bei Praktikanten die Beitragsgruppenschlüssel 3-1-1-1 oder 1-1-1-1 melden sollen. Gibt es Unterschiede zwischen vorgeschriebenen und nicht vorgeschriebenen Praktika? Müssen wir frühere Zeiten berücksichtigen? Oder ist die genannte Voraussetzung von maximal 10 Wochen, wie sie von der Krankenkasse genannt wurde, die einzige Bedingung?
Ich bedanke mich im Voraus für die Bearbeitung und freue mich auf Ihre Rückmeldung!
Mit freundlichen Grüßen
Tom Nguyen