Hallo,
die Mitarbeiterin muss zur Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation (Sozialarbeiter B.A.) einen Anpassungslehrgang machen. Im Kontext dessen ist eine angeleitete Praxisphase von mindestens 100 Tagen vorgeschrieben. Diese absolviert im Rahmen eines Praktikums bei uns.
Sie erhält für den Zeitraum 01.06.-18.10. monatlich 400 EUR. Die Arbeitszeit beträgt 38,5 Stunden / Woche.
Sie hat keine weiteren Arbeitsverhältnisse.
Ist es korrekt, dass wir sie mit der Beitragsgruppe 0000 + Personengruppe 190 + Zahlung U2 + Zahlung Insolvenzgeldumlage abrechnen?
Infos zum Anpassungslehrgang: www.khsb-berlin.de/de/ApaLe
Vielen Dank