Person X ist dem 01.03.2026 immatrikuliert und beginnt ihr Studium.
Zulassungsvoraussetzung für das Studium ist ein 12 wöchiges Praktikum, welches bis zum Beginn des 3.Semesters erledigt sein muss.
Sie beginnt das Praktikum im Februar (vor Immatrikulation) und setzt es ab Immatrikulation zwischendruch fort, sodass die 12 Wochen bis zum Beginn des 3. Semesters erreichts sind.
Ist das Praktikum einheitlich als Vorpraktikum anzusehen oder ändert sich an der Beurteilung etwas ab Immatrikulation am 01.03.2026 ?
Was wäre, wenn das Praktikum erst ab Immatrikultaion in Angriff genommen werden würde (z.B. in der vorlesungsfreien Zeit ) ?