Sehr geehrtes Expertenteam,
eine Mitarbeiterin hat ein Praktkum aufgenommen. Dieser Praxiseinsatz ist der praktische Teil einer Umschulungsmaßnahme über das Jobcenter. Ein Entgelt wird vom Arbeitgeber nicht gezahlt. Welche Meldungen müssen in der Sozialversicherung getätigt werden?
MfG