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  • 01
    Praktikantin aus Wien in DE beschäftigt

    Hallo Expertenteam,


    ich habe diesen Sachverhalt als Frage bereits wg. der Sozialversicherung und zum Steuerrecht hochgeladen, habe aber noch eine Frage zum Arbeitsrecht/Mindestlohngesetz:


    Folgender Sachverhalt liegt vor. Es wird in einem deutschen Unternehmen eine Praktikantin für 6 Wochen angestellt. Sie wohn in Wien und arbeitet aber vor Ort in DE im Betrieb. Sie ist zwar an einer Hochschule in Wien immatrikuliert, aber es handelt sich um KEIN Pflichtpraktika, sondern um ein freiwilliges Praktikum während der vorlesungsfreien Zeit in den Ferien. Sie soll 1000 € verdienen und arbeitet 40 Std. die Woche. Greift hier das Mindestlohngesetz?


    Mit freundlichen Grüßen


    i. A. Fr. Pickenhahn

    Gerd Gebert STB

     

  • 02
    RE: Praktikantin aus Wien in DE beschäftigt

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts kommt eine Mindestlohnfreiheit als sogenanntes „freiwilliges“ Praktikum gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 3 MiLoG in Betracht. Voraussetzung hierfür ist, dass das Praktikum max. 6 Monate andauert und begleitend zu einer Berufs- oder Hochschulausbildung abgeleistet wird. Diese beiden Voraussetzungen sind in Ihrer Konstellation erfüllt. Als dritte Voraussetzung muss allerdings hinzukommen, dass ein solches Praktikumsverhältnis bei diesem Ausbilder bislang nicht bestanden hat. Dies müsste gegebenenfalls geprüft werden.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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