Hallo Expertenteam,
ich habe diesen Sachverhalt als Frage bereits wg. der Sozialversicherung und zum Steuerrecht hochgeladen, habe aber noch eine Frage zum Arbeitsrecht/Mindestlohngesetz:
Folgender Sachverhalt liegt vor. Es wird in einem deutschen Unternehmen eine Praktikantin für 6 Wochen angestellt. Sie wohn in Wien und arbeitet aber vor Ort in DE im Betrieb. Sie ist zwar an einer Hochschule in Wien immatrikuliert, aber es handelt sich um KEIN Pflichtpraktika, sondern um ein freiwilliges Praktikum während der vorlesungsfreien Zeit in den Ferien. Sie soll 1000 € verdienen und arbeitet 40 Std. die Woche. Greift hier das Mindestlohngesetz?
Mit freundlichen Grüßen
i. A. Fr. Pickenhahn
Gerd Gebert STB