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  • 01
    Praktikantin aus Wien in DE beschäftigt

    Hallo Expertenteam,


    folgender Sachverhalt liegt vor. Es wird in einem deutschen Unternehmen eine Praktikantin für 6 Wochen angestellt. Sie wohn in Wien und arbeitet aber vor Ort in DE im Betrieb. Sie ist zwar an einer Hochschule in Wien immatrikuliert, aber es handelt sich um KEIN Pflichtpraktika, sondern um ein freiwilliges Praktikum während der vorlesungsfreien Zeit in den Ferien. Sie soll 1000 € verdienen und arbeitet 40 Std. die Woche. Wie ist sie sozialversicherungsrechtlich hier in DE anzumelden? Greift hier das Mindestlohngesetz?


    Mit freundlichen Grüßen

    i. A. Fr. Pickenhahn

    Gerd Gebert STB

     

  • 02
    RE: Praktikantin aus Wien in DE beschäftigt


    Hallo Frau Pickenhahn,
     
    Personen, die während der Dauer eines Studiums als ordentliche Studierende ein freiwilliges Praktikum ableisten, gelten aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht als „normal“ beschäftigte Arbeitnehmer und unterliegen demzufolge der Sozialversicherungspflicht. Dies gilt auch für studierende Personen, die einer vergleichbaren ausländischen Studien- bzw. Ausbildungseinrichtung angehören und im Inland eine Beschäftigung ausüben.
    Sofern die Kriterien für eine kurzfristige Beschäftigung erfüllt sind, ist diese sozialversicherungsfrei zu beurteilen und über die Minijob-Zentrale abzurechnen.
     
    Da Sie Ihre Anfrage auch in dem Bereich „Arbeitsrecht“ gestellt haben, erhalten Sie bzgl. Ihrer Frage zur Anwendung des Mindestlohns eine Stellungnahme aus diesem Resort.
     
    Weitergehende Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen können Sie u.a. auch von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) und Fachanwälten für Arbeitsrecht erhalten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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