Sehr geehrte Damen und Herren,
ein AG stellt einen Praktikanten (Praktikum im Rahmen des Studiums vorgeschrieben) an.
Der Verdienst soll 400,00 € betragen. Wir sind damit in der Minijobgrenze (556,00 €). Kann oder muss mit pauschaler Lohnsteuer 2 % abgerechnet werden oder kann auch nach den individuellen Merkmalen abgerechnet werden?
Vielen Dank Kluge