Expertenforum - Praktikantenvergütung

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  • 01
    Praktikantenvergütung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein AG stellt einen Praktikanten (Praktikum im Rahmen des Studiums vorgeschrieben) an.

    Der Verdienst soll 400,00 € betragen. Wir sind damit in der Minijobgrenze (556,00 €). Kann oder muss mit pauschaler Lohnsteuer 2 % abgerechnet werden oder kann auch nach den individuellen Merkmalen abgerechnet werden?

    Vielen Dank Kluge

  • 02
    RE: Praktikantenvergütung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    bei vorliegenden Vorausetzungen für die Lohnsteuer-Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 EStG kann (nicht muss) mit dem einheitlichen Pauschsteuersatz von 2 % des Arbeitsentgelts abgerechnet werden. Alternativ bleibt die Abrechnung/Besteuerung nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen möglich. Das entsprechende Wahlrecht liegt beim Arbeitgeber.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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