Guten Tag nochmal,
ich beziehe mich auf Ihre Antwort auf o.g. Titel vor ein paar Tagen, weil ich neue Infos zum zukünftigen Praktikanten habe....er hat wohl schon eine abgeschlossene Berufsausbildung als Bauzeichner, interessiert sich jetzt für den Beruf Landschaftsgärtner bei uns. Stimmt es, dass wir dann so oder so Mindestlohn zahlen müssen, auch wenn das Praktikum max. 3 Monate andauert?