Hallo,
wir beschäftigen eine Studentin mit einem Praktikantenvertrag und einem monatlichen Entgelt i.H.v. 700,00 Euro. Aufgrund des freiwilligen Praktikums und der vorliegenden Voraussetzungen, erfolgt die Abrechnung als Werkstudentin.
Ist in diesem Fall der Übergangsbereich zu prüfen? Oder ist dieser durch den Praktikantenvertrag ausgeschlossen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.