Expertenforum - Praktikanten als Werkstudenten im Übergangsbereich

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  • 01
    Praktikanten als Werkstudenten im Übergangsbereich

    Hallo,


    wir beschäftigen eine Studentin mit einem Praktikantenvertrag und einem monatlichen Entgelt i.H.v. 700,00 Euro. Aufgrund des freiwilligen Praktikums und der vorliegenden Voraussetzungen, erfolgt die Abrechnung als Werkstudentin.

    Ist in diesem Fall der Übergangsbereich zu prüfen? Oder ist dieser durch den Praktikantenvertrag ausgeschlossen?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe.

  • 02
    RE: Praktikanten als Werkstudenten im Übergangsbereich

    Guten Tag,


    im aktuellen Rundschreiben der Sozialversicherungsträger über die „Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen im Übergangsbereich nach § 20 Absatz 2 SGB IV“ ist unter Punkt 4.3.6. geregelt, dass die besonderen Regelungen des Übergangsbereichs nicht für Personen gelten, die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind.

    Hierbei konkretisiert das Rundschreiben, dass neben den Auszubildenden auch Studenten während eines in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenen Praktikums sowie Teilnehmer an dualen Studiengängen vom Übergangsbereich ausgenommen wurden.


    Der Personenkreis der beschäftigten Studenten im Rahmen der Werkstudentenregelung (Beitragsgruppenschlüssel „0100“; Personengruppenschlüssel „106“) ist hierbei nicht aufgeführt.

    Demzufolge sind für Studenten, deren regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt im Rahmen der Werkstudentenregelung zwischen 538,01 EUR und 2.000,00 EUR beträgt, die besonderen Regelungen im Übergangsbereich anzuwenden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Expertenteam

     

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