Expertenforum - Praktikanten

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Praktikanten

    Hallo,

    ich würde mich über Ihre Unterstützung bei folgenden Fragen sehr freuen:


    - Ein Schüler ist in der Fachabiturausbildung und übt ein Jahrespraktikum aus. Heißt 4 Tage Betrieb, 1 Tag Schule. Mindestlohn wird gezahlt. Welche Meldung ist an die SV zu erstellen?

    - Welche Meldungen werden für ein freiwilliges Zwischenpraktikum ohne Entgelt zu erstatten sein?


    Besten Dank vorab!

  • 02
    RE: Praktikanten

    Hallo Romanowski,
     
    Schüler mit dem Abschlusszeugnis einer Realschule oder einem als gleichwertig anerkannten Zeugnis werden in den Fachoberschulen/Berufskolleg innerhalb von zwei Jahren auf den Erwerb der Fachhochschulreife vorbereitet.
     
    Während des ersten Ausbildungsjahres wird grundsätzlich eine fachpraktische Ausbildung durchgeführt. Die fachpraktische Ausbildung ist im Regelfall nicht für sich allein, sondern als Bestandteil der Gesamtausbildung an der Fachoberschule/Berufskolleg zu beurteilen, die die Klassen 11 und 12 umfasst.

    Im Rahmen dieser Gesamtausbildung legt die Fachoberschule/Berufskolleg die Ausgestaltung des Praktikums fest und regelt die Durchführung der fachpraktischen Ausbildung nach Maßgabe der Praktikumsbestimmungen.


    Das Praktikum stellt sich somit als nicht abtrennbarer Bestandteil der Schulausbildung dar. Als im Wesentlichen nichtbetrieblich geprägte Ausbildungsphase ist das Praktikum mithin nicht als Beschäftigung zu werten.
     
    Solche Praktikanten sind - sofern Entgelt gezahlt wird - mit dem Personengruppenschlüssel „190“ und dem Beitragsgruppenschlüssel „0000“ zu melden.
     
    Bezüglich Ihrer Frage zu einem freiwilligen Zwischenpraktikum ohne Entgeltzahlung gilt folgendes:
     
    Personen, die während der Dauer eines Studiums als ordentliche Studierende ein freiwilliges Zwischenpraktikum ableisten, gelten aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht als „normal“ beschäftigte Arbeitnehmer.
     
    Wird allerdings das Praktikum ohne Entgeltzahlung absolviert, ist dieses komplett sozialversicherungsfrei zu beurteilen. Für einen solchen „Praktikanten“ sind somit weder Sozialversicherungsmeldungen zu übermitteln noch Beiträge abzuführen. 
     
    Zu beachten sind ggf. die Regelungen des Mindestlohns.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.