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  • 01
    Praktikant

    Hallo,


    es macht jemand ein Praktikum (zur betrieblichen Erprobung) in einer Firma. Eine Vergütung fällt nicht an. Kostenträger ist die Bundesagentur für Arbeit. Die Firma möchte dennoch die Verpflegungsmehraufwendungen (Pauschalen) zahlen. Ist das möglich? Was ist dann zu beachten? Muss dann eine Gehaltsabrechnung erfolgen/ Aufzeichnungspflicht VMA....


    vielen Dank und viele Grüße!

  • 02
    RE: Praktikant

    Hallo Gehaltsrechnerin,
     
    aus sozialversicherungsrechtlicher Sicht spricht nichts gegen die von Ihnen beabsichtigte Vorgehensweise, dem Praktikanten einen Verpflegungsmehraufwand zu gewähren. 
     
    Ein Mehraufwand für Verpflegung kann vom „Arbeitgeber“ dann steuer- und beitragsfrei ersetzt werden, wenn eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit oder eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung vorliegt.
     
    Ersatzleistungen des Arbeitgebers für Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer aus Anlass von beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten entstehen, gehören nicht zum sozialversicherungspflichtigen Entgelt, soweit sie lohnsteuerfrei sind.
               
    Sind die Ersatzleistungen des Arbeitgebers anlässlich von beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten dagegen steuerpflichtig, besteht auch Beitragspflicht.
     
    Deshalb ist Ihre Frage zunächst mit dem zuständigen Finanzamt zu klären. Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung schließt sich dann der steuerrechtlichen an.
     
    Sofern durch das Finanzamt Steuerfreiheit festgestellt wird, empfehlen wir Ihnen, dies entsprechend in den Abrechnungsunterlagen zu dokumentieren
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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