Expertenforum - Präventionsprogramm für privat Versicherten

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  • 01
    Präventionsprogramm für privat Versicherten

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    einem Kollege, der privat versichert ist, wurde ein Präventionsprogramm der Deutschen Rentenversicherung genehmigt. Diese dauert jeweils eine Woche. Wer übernimmt die Lohnfortzahlung?

    Ich habe versucht, von der Rentenversicherung eine Auskunft zu erhalten, leider vergeblich.

    Mit freundlichen Grüßen

    Carmen Kirner

     

  • 02
    RE: Präventionsprogramm für privat Versicherten

    Hallo Frau Kirner,
     
    bezüglich Ihrer Frage der Entgeltfortzahlungsverpflichtung im Rahmen eines  Präventionsprogramms der Deutschen Rentenversicherung unterstellen wir, dass es sich in Ihrem Fall um eine „RV Fit“-Maßnahme handelt.
     
    Eine „RV Fit“-Maßnahme ist ein kostenfreies Trainingsprogramm mit Elementen zu Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung für ein ganzheitlich verbessertes Lebensgefühl.
     
    Die Startphase zu Beginn und die Auffrischung am Ende des Präventionsprogramms sind ganztägig. Der Arbeitgeber ist nach den Regelungen des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EFZG) „kraft Gesetzes“ grundsätzlich verpflichtet, die jeweiligen Personen für diese Tage freizustellen und das Arbeitsentgelt fortzuzahlen. Die regelmäßigen Trainingstermine sind berufsbegleitend, das heißt, dass diese Termine außerhalb der Arbeitszeit in der Freizeit wahrzunehmen sind.
     
    Daraus ergibt sich, dass Arbeitnehmer verpflichtet sind, Ihrem Arbeitgeber den jeweiligen Beginn mitzuteilen und die Bescheinigungen über die Dauer der beiden Phasen vorzulegen (§ 9 Absatz 2 a Entgeltfortzahlungsgesetz).
     
    Weitergehende Informationen erhalten Sie unter https://www.rv-fit.de.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Präventionsprogramm für privat Versicherten

    Hallo Expertenteam,

    vielen Dank für die schnelle Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen
    Carmen Kirner

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