Expertenforum - Prämie oder Provision

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Prämie oder Provision

    Wir haben eine Mitarbeiterin, mit der eine Vereinbarung (nicht vertraglich) besteht, wenn sie in ihrer Abteilung über einen bestimmten Umsatz kommt, dass sie dann eine Prozentuale Beteiligung erhält.

    Spricht man hier dann von einer Prämie oder einer Provision?

    Vielen Dank für eine Rückmeldung von Ihnen.

  • 02
    RE: Prämie oder Provision

    Guten Tag,
     
    aus Sicht der Sozialversicherung ist die Bezeichnung des Entgeltes unerheblich.
    Zum Arbeitsentgelt gehören alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, unabhängig von deren Form oder Bezeichnung. Der weitgehende Begriff des Arbeitsentgelts führt dazu, dass ein Zusammenhang zwischen Zuwendung und Beschäftigungsverhältnis schon dann anzunehmen ist, wenn eine Zuwendung nur aufgrund des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt.
     
    Die Bezeichnung als „Prämie“ oder „Provision“ hat folglich keine Auswirkung auf die Eigenschaft als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: Prämie oder Provision

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für Ihre Antwort. Mir ging es aber eigentlich darum, dass eine Provision bei Krankheit und Urlaub in den 3-Monats-Durchschnitt mit eingerechnet werden muss. Bei einer Prämie wäre das nicht der Fall.

    Aus diesem Grunde habe ich wegen dem Unterschied Prämie und Provision meine Anfrage gestellt.


    Also die Mitarbeiterin hat eine Vereinbarung (nicht vertraglich), wenn die Abteilung über einen bestimmten Umsatz kommt, dass sie dann eine prozentuale Beteiligung erhält.

    Spricht man hier von einer Prämie als Einmalbezug oder einer Provision als laufender Bezug?


    Mit freundlichen Grüßen

  • 04
    RE: Prämie oder Provision

    Guten Tag,
     
    Ihre Frage betrifft arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     
     

  • 05
    RE: Prämie oder Provision

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Wenn die prozentuale Beteiligung der Mitarbeiterin direkt an den Umsatz (nach Überschreiten des Schwellenwertes) gekoppelt ist, handelt es sich um eine Provision. Ist der Umsatz dagegen nur ein Faktor zur Bestimmung der Höhe der zusätzlichen Vergütung, liegt die Einordnung als Prämie nahe.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.