Wir möchten eine 60jährige Postbeamtin mit Versorgungsbezügen wegen einer Erwerbsminderungrente ( seit 2003) einstellen. Sie wird über Minijob liegen.
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Wir möchten eine 60jährige Postbeamtin mit Versorgungsbezügen wegen einer Erwerbsminderungrente ( seit 2003) einstellen. Sie wird über Minijob liegen.
Mit welcher Beitragsgruppe und Personengruppe ist sie zu melden?
Sehr geehrte Frau Steglich,
Beamte im Ruhestand (Pensionäre), die noch eine Beschäftigung ausüben, sind krankenversicherungsfrei zu beurteilen und unterliegen damit in dieser Beschäftigung auch nicht der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung.
In der Rentenversicherung besteht nur für solche Pensionäre Versicherungsfreiheit, die eine Versorgung wegen Erreichens einer Altersgrenze erhalten. Eine Pension wegen Dienstunfähigkeit begründet dagegen keine Rentenversicherungsfreiheit.
In der Arbeitslosenversicherung unterliegen Pensionäre in ihrer Nebenbeschäftigung grundsätzlich der Versicherungspflicht.
Da in Ihrem Sachverhalt keine Versorgung wegen Erreichens einer Altersgrenze, sondern wegen Dienstunfähigkeit vorliegt, ist der Beitragsgruppenschlüssel „0110“ und der Personengruppenschlüssel „101“ zu verwenden.
Sofern das Bruttoentgelt der betreffenden Person im Entgeltbereich zwischen 556,01 und 2.000,00 Euro liegt, sind die Regelungen des Übergangsbereichs anzuwenden.
Die DEÜV-Anmeldung ist an die „letzte“ gesetzliche Krankenkasse der Pensionärin zu übermitteln. War sie noch nie gesetzlich versichert oder ist die „letzte“ gesetzliche Krankenkasse nicht zu ermitteln, entscheidet der Arbeitgeber darüber, welche Einzugsstelle (eine bei Vorliegen von Krankenversicherungspflicht wählbare gesetzliche Krankenkasse) die Meldungen und die Beitragszahlungen erhält.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Nur noch eine Frage. Ich hatte im Netz gelesen, dass es sich bei Postbeamten um eine besondere Konstellation handelt und sie nicht wie normale Beamte beurteilt werden und evtl sogar versicherungspflichtig in der Krankenversicherung werden? Und evtl gar keine Arbeitslosenversicherung?
Sehr geehrte Frau Steglich,
es gibt verschiedene Mitgliedsgruppen (Mitgliedsgruppen A, B, C und D) bei der Postbeamtenkrankenkasse, aber in der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung werden Postbeamte genauso beurteilt wie jeder andere Beamte mit Beihilfeansprüchen.
Es sind somit keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig, für die Arbeitslosenversicherung jedoch besteht Versicherungspflicht bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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