Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Mandant möchte einen polnischen Staatsbürger ohne Wohnsitz in Deutschland zum Probearbeiten gegen Entgelt (geringfügige Beschäftigung) anmelden. Der Arbeitnehmer ist in Polen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Wie ist dies steuer- und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!