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Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

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  • 01
    Polnischer Probearbeiter

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    unser Mandant möchte einen polnischen Staatsbürger ohne Wohnsitz in Deutschland zum Probearbeiten gegen Entgelt (geringfügige Beschäftigung) anmelden. Der Arbeitnehmer ist in Polen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Wie ist dies steuer- und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln?


    Vielen Dank für Ihre Hilfe!!!

  • 02
    RE: Polnischer Probearbeiter

    Hallo NPa,

    wird ein in Polen beschäftigter Arbeitnehmer gleichzeitig in Deutschland „zur Probe“ geringfügig beschäftigt, gilt er für diese Zeit als gewöhnlich in mehreren Staaten beschäftigt. Für Ihn gelten daher prinzipiell die Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit in Polen. Diese Zuordnung ist vom polnischen Arbeitnehmer mit dem Vordruck A1 nachzuweisen. Demzufolge sind in diesem Fall keine Meldungen in Deutschland zu erstellen. 

    Da in einem solchen Fall die polnischen Rechtsvorschriften gelten, empfehlen wir bezüglich der Abklärung der beitrags- und melderechtlichen Vorgehensweise den dort zuständige Sozialversicherungsträger zu kontaktieren.  

    Weitergehende Informationen, wie z.B. die Kontaktstellen in Polen, finden Sie auf der Homepage der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland (DVKA) unter www.dvka.de.

    Bezüglich der steuerrechtlichen Behandlung empfehlen wir Ihnen, das zuständige Finanzamt zu kontaktieren. 

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam

     

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