Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben folgende Fragestellung: Einige Mitarbeiter bekommen vom Arbeitgeber einen Firmen-PKW auch zur Privatnutzung überlassen. Dabei haben einige Mitarbeiter auch einen Zweitwohnsitz, da ihr eigentlicher Hauptwohnsitz zum Teil mehrere hundert Kilometer vom Sitz der Betriebsstätte entfernt liegt. Hierbei kann für die Versteuerung und Verbeitragung der Fahrt-Wohnung-Arbeitsstätte die Entfernung zwischen Arbeitsstätte und Zweitwohnsitz angesetzt werden.
Nun haben wir einen Mitarbeiter, der als Zweitwohnsitz dauerhaft ein Zimmer im Hotel angemietet hat. Unsere Frage: Wird ein Hotelzimmer als Zweitwohnsitz anerkannt und kann somit die Verbeitragung und Versteuerung auf Basis Entfernung Zweitwohnsitz und Arbeitsstätte erfolgen?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.