Liebes Expertenforum,
ein Arbeitnehmer hat eine Festanstellung und verdient dort über BBG und JAE. Er ist privat krankenversichert. Nun kommt bei uns eine weitere Beschäftigung hinzu und fällt im gleichen Monat wieder weg: 05.-07.09.2024. Der Verdienst beträgt hier 1.800,- €. Die Personengruppe ist die 117 mit Beitragsgruppenschlüssel 0/1/1/0.
Für den AG-Zuschuß zur PKV habe ich mir die "Gemeinsame Grundsätze zur Beitragsberechnung nach § 22 Abs. 2 SGB IV bei Arbeitnehmern mit mehreren versicherungspflichtigen Beschäftigungen" vom 12.11.2014 angeschaut. Habe aber dennoch Fragen dazu.
1. Ist das Rundschreiben von 2014 immer noch aktuell?
2. Wie berechne ich unter Berücksichtigung von Punkt 12 letzter Absatz und evtl. Beispiel 12 von Seite 20 (kann ich das auf meinen Fall anwenden?) den AG-Zuschuß zur PKV?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Schmidt