Guten Tag,
wir haben einen Mitarbeiter (20h/Woche) angestellt, der bereits Pension als Pensionär Bund (Versorgungsempfänger) von der Beihilfestelle erhält.
Der Mitarbeiter ist privat- Versichert. Die Versicherung besteht aus 70% Beihilfe Bund + 30% der eigenen privaten Krankenversicherung.
Dürfen wir als aktueller Arbeitgeber dem Mitarbeiter zu seiner 30% privaten Krankenversicherung den Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V und § 61 SGB XI bezahlen?
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Freundliche Grüße
FP20Gehalt