Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

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  • 01
    PGS und BGS bei Einstiegsqualifizierung

    Hallo,

    wir haben einen neuen Mitarbeiter mit einem Einstiegsqualifizierungsvertrag mit einer monatlichen Vergütung von 1.067 Euro.

    Welcher Personengruppenschlüssel und welcher Beitragsgruppenschlüssel ist anzuwenden!


    Mit freundlichen Grüßen

    Personal_KW

  • 02
    RE: PGS und BGS bei Einstiegsqualifizierung

    Guten Tag,
     
    die betriebliche Einstiegsqualifizierung dient der Vermittlung und Vertiefung von Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit.
     
    Die teilnehmenden Jugendlichen gehören in der Sozialversicherung zu den zur Berufsausbildung Beschäftigten im Sinne des § 7 Abs. 2 SGB IV. Damit unterliegen sie der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Versicherungspflicht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung.

    Die besonderen Regelungen des Übergangsbereichs finden keine Anwendung. Der Beitragsgruppenschlüssel lautet „1111“.

    Beträgt das Arbeitsentgelt, so wie von Ihnen beschrieben, mehr als 325 EUR ist der Personengruppenschlüssel „102“ zu verwenden und die Beiträge sind entsprechend der üblichen Beitragslastverteilung vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer zu tragen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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