Mein Mandant ist Vollzeit als Angestellter tätig und hierüber in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Gleichzeitig betreibt er einen Einzelhandel, den er in seiner Freizeit ausübt, durch Beschäftigung von freien Mitarbeitern und kostenlos helfenden Familienmitgliedern. Der von ihm erzielte Gewinn liegt unter seinem Angestelltenbruttogehalt, so dass er bisher keine zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlt. Nun ist er seit einiger Zeit erkrankt und bezieht Krankengeld. Jetzt wird sein Gewinn logischerweise über seinem Bruttogehalt liegen. Er ist selbst zur Zeit nicht in seinem Unternehmen tätig. Die Arbeit wird von seiner Familie übernommen. Muss er nun von seinem Gewinn Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen? Ist die kostenlose Beschäftigung der Familienmitglieder ein Problem?
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Wilden