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  • 01
    Pflichtversicherung bei hohen Mieteinkünften

    Eine wegen hoher Mieteinkünfte (€ 70.000) bisher freiwillig, gesetzlich versicherte Ehefrau geht künftig einer nichtselbständigen Beschäftigung nach. Bruttolohn € 2.000 mtl., sie wird damit pflichtversicherte Arbeitnehmerin. Sind damit die Mieteinkünfte für die KV nicht mehr maßgebend? Kann der Ehemann, 63 Jahre, ausschließlich Mieteinkünfte mit ca. € 18.000 p.a. bei der Ehefrau mit den Beiträgen aus der nicht selbständigen Beschäftigung familienversichert werden?

  • 02
    RE: Pflichtversicherung bei hohen Mieteinkünften

    Guten Tag,
     
    mit Aufnahme der Beschäftigung entsteht in Ihrem Sachverhalt Versicherungspflicht für die Frau. Die Mieteinkünfte werden dann nicht mehr für die Beitragsberechnung herangezogen.
     
    Nach § 10 SGB V können in der Familienversicherung u.a. die Ehegatten von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung versichert werden, wenn diese Familienangehörigen
    kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV (2025: 535,00 EUR) überschreitet.
     
    Der Begriff des Gesamteinkommens wird in § 16 SGB IV durch eine Legaldefinition umschrieben, die auch für die Durchführung der Familienversicherung maßgebend ist. Nach dieser Vorschrift in Verbindung mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist bei der Ermittlung des Gesamteinkommens von der Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts auszugehen. Hierzu gehören u.a. auch Einkünfte aus Kapitalvermögen oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
     
    Sofern das Gesamteinkommen nach den vorstehenden Grundsätzen zu hoch ist , ist eine kostenfreie Familienversicherung nicht möglich.
     
    Wir empfehlen, der betroffenen Person die zuständige Krankenkasse zu kontaktieren, um mit dieser die Möglichkeit der Familienversicherung abschließend zu klären.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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