Guten Tag,
ein Teilzeitmitarbeiter (14h/Woche), der gleichzeitig regulär als Student immatrikuliert ist, möchte sein vorgeschriebenes Pflichtpraktikum (mit Entgelt, 35h/Woche) beim gleichen Arbeitgeber ausführen.
Ist das Teilzeitbeschäftigungsverhältnis während des Pflichtpraktikums ruhend zu setzen oder können sozialversicherungsrechtlich beide Beschäftigungen gleichzeitig ausgeübt werden?
Besten Dank vorab und viele Grüße.
SGBC