Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Schülerin absolviert ein 6-monatiges Pflichtpraktikum. Bescheinigung liegt vor. Sie ist familienversichert. Sie erhält ein Entgelt. Beurteile ich es richtig, dass Versicherungsfreiheit besteht? Wer erhält die SV-Meldungen? Die Krankenkasse der Familienversicherung oder die Krankenkasse, bei welcher die meisten Arbeitnehmer des Betriebs versichert sind?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Paula