Liebe Experten, wir sind ein Landschaftsarchitekturbüro und haben eine Anfrage bezüglich eines Pflichtpraktikums bei uns. Die Studentin ist in einem anderen Studiengang als Landschaftsarchitektur immatrikuliert, allerdings laufen die belegten Fächer in der Landschaftsarchitektur im sogenannten "Überlaufkonto" mit. Laut Auskunft der Studentin ist es auf jeden Fall ein Pflichtpraktikum für die Landschaftsarchitektur. Hat die Immatrikulation in einem anderen Studiengang als in der Landschaftsarchitektur Auswirkungen auf die SV?

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Pflichtpraktikum - eingeschrieben in einem anderen Studiengang
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RE: Pflichtpraktikum - eingeschrieben in einem anderen Studiengang
Guten Tag,
bei einem vorgeschriebenen Zwischenpraktikum ist der Praktikant oder die Praktikantin als Studierender oder Studierende immatrikuliert. Es besteht daher Versicherungsfreiheit in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung.
Dauer, Arbeitszeit und Arbeitsentgelt sind für die Beurteilung unerheblich.
Solange der Student immatrikuliert ist, handelt es sich um ein vorgeschriebenes Zwischenpraktikum sofern das Praktikum im Rahmen einer Studien-, Prüfungs- oder Ausbildungsordnung während des Studiums vorgeschrieben ist. Wir empfehlen Ihnen eine Bestätigung der Hochschule bezüglich Annerkennung des Pflichtpraktikums und die Immatrikulationsbescheinigung zu den Entgeltunterlagen zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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