Sehr geehrte Damen und Herren,
mein geringfügig beschäftigter Mitarbeiter absolviert nun ab 01.11.2025 ein Pflichtpraktikum im Rahmen seines Studiums. Dafür erhält er eine "Aufwandentschädigung" von 480 € monatlich.
Wirkt sich diese nun auf die geringfügige Beschäftigung aus? was würde passieren, wenn das Praktikum im gleichen Unternehmen stattfinden soll?
Vielen Dank vorab für Rückmeldung.
Freundliche Grüße