Ein Mitarbeiter unseres Unternehmens hat einen Antrag auf Familienpflegezeit gestellt. Er möchte für die Pflege eines nahen Angehörigen für die Dauer von 24 Monaten vollständig von der Arbeit freigestellt werden. Er hat die zwar die Ankündigungsfrist gemäß Pflegezeitgesetz (10 Tage) eingehalten, nicht aber die Ankündigungsfrist gemäß Familienpflegegesetz (8 Wochen).
Nach unserem Kenntnisstand ist eine vollständige Freistellung im Rahmen der Familienpflegezeit gesetzlich nicht vorgesehen, da diese grundsätzlich mit einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden einhergeht. Eine vollständige Freistellung wäre demnach nur im Rahmen der Pflegezeit möglich, nämlich nur für die maximal zulässige Dauer von sechs Monaten.
Vor diesem Hintergrund stellen sich für uns als Arbeitgeber folgende Fragen:
1. Wie sind Pflegezeit und Familienpflegezeit gesetzlich geregelt und welche Optionen zur Freistellung – insbesondere über sechs Monate hinaus bestehen?
2. Besteht die Möglichkeit, nach Ablauf der sechsmonatigen Pflegezeit eine Familienpflegezeit anzuschließen, obwohl der Mitarbeiter voraussichtlich auch in diesem Zeitraum nicht vollständig mit der Pflege des nahen Angehörigen beschäftigt sein wird?
3. Gibt es rechtlich zulässige Modelle, um über die gesetzlichen Grenzen hinaus eine individuelle Lösung z.B. im Rahmen einer privatrechtlichen Vereinbarung zu treffen?
Falls ja, welche arbeits- oder sozialrechtlichen Nachteile könnten dem Mitarbeiter daraus entstehen (z. B. Auswirkungen auf Plegegeld, Rentenversicherung, Krankenversicherung, Kündigungsschutz etc.)?
4. Wie können wir als Arbeitgeber mit einem solchen Sonderfall rechtssicher und zugleich im Sinne des Mitarbeiters umgehen?
Wir möchten unserem Mitarbeiter bestmöglich entgegenkommen, gleichzeitig aber auch sicherstellen, dass unser Vorgehen rechtlich korrekt ist.
Vielen Dank für Ihre Beratung.