Sehr geehrtes Expertenteam,
die Arbeitnehmerin eines Mandanten aus Bayern zieht nach Sachsen, wird von dort im Homeoffice tätig sein und nur ein Mal im Monat das Unternehmen in München aufsuchen. Sind in diesem Fall die besonderen Regelungen zur Aufteilung der Pflegeversicherungsbeiträge für Sachsen anzuwenden? Vielen Dank!