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  • 01
    Pflegeversicherungsbeitrag bei Homeoffice in Sachsen

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    die Arbeitnehmerin eines Mandanten aus Bayern zieht nach Sachsen, wird von dort im Homeoffice tätig sein und nur ein Mal im Monat das Unternehmen in München aufsuchen. Sind in diesem Fall die besonderen Regelungen zur Aufteilung der Pflegeversicherungsbeiträge für Sachsen anzuwenden? Vielen Dank!

  • 02
    RE: Pflegeversicherungsbeitrag bei Homeoffice in Sachsen

    Hallo CFSteuerbüro1,
     
    die Anwendung des maßgebenden Beitragssatzes für die Beitragsberechnung in der Pflegeversicherung richtet sich nach dem Beschäftigungsort im Sinne des § 9 Sozialgesetzbuch (SGB) IV. Beschäftigungsort ist der Ort, an dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Sofern ein Arbeitnehmer von einem Homeoffice aus arbeitet, gilt sein Homeoffice als Arbeitsstätte.
     
    Da nach Ihrer Schilderung die Beschäftigung „überwiegend“ von zu Hause aus ausgeübt wird, findet hier die Beitragsberechnung in der Pflegeversicherung des Rechtskreises Anwendung, dem die Heimatadresse zuzurechnen ist (hier: Sachsen).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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