Fallkonstellation:
Unsere Mitarbeiterin (A) hat jemanden (B) geheiratet, der ein Kind aus einer anderen Beziehung hat.
B hat somit Anspruch auf 0,5 Kinderfreibetrag.
Da sich A und B für die Steuerklasse 4 entschieden haben, hat A automatisch auch einen Kinderfreibetrag von 0,5 auf der Steuerkarte, obwohl es nicht ihr leibliches Kind ist.
Das Kind von B lebt auch nicht im gemeinsamen Haushalt von A und B.
Unser Abbrechungssystem berechnet den Pflegesatz von A ohne Zuschlag, weil im System ein Kinderfreibetrages hinterlegt ist.
Ihrem Seminar habe ich jedoch entnommen, dass A den PV-Zuschlag zahlen müsste, weil das Stiefkind nicht im gemeinsamen Haushalt von A und B lebt.
Wie sehen Sie das, bzw. welchen Pflegebeitrag (1,8% oder 2,4%) müsste Ihrer Meinung nach A zahlen?