Sehr geehrtes Expertenteam,
uns ist untenstehende Fragestellung zum Thema Zuschlag in der Pflegeversicherung aufgekommen:
Jeder Elternteil reicht für den Zuschlag in der Pflegeversicherung von jedem Kind einen Nachweis ein. Uns stellt sich die Frage, wie bei verschiedenen Familienkonstellationen die Kinder zu berücksichtigen sind:
Eine Mitarbeiterin hat uns die Info gegeben, dass die Kinder bei Ihrem Exmann wohnen und er die Kinderfreibeträge hat.
Muss die Mitarbeiterin uns einen Nachweis erbringen, wer das Sorgerecht hat, damit das Kind für den Zuschlag angegeben werden kann?
Ist es u.a. auch wichtig einen Nachweis zu bekommen, inwieweit Unterhalt gezahlt wird?
Wie verhält es sich, wenn jemand sein Kind zur Adoption frei gegeben hat und dennoch eine Geburtsurkunde für die Abrechnung vorlegt. Grundsätzlich werden solche Themen im Personalfragebogen nicht abgefragt. Ist trotz Adoptionsfreigabe das Kind anzusetzen, wenn es das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hat? Ggf. bekommt man solche Fälle lediglich nur mit, wenn im laufenden Beschäftigungsvehältnis solche Sachverhalte durch Einreichung von Formularen etc. uns vorgelegt werden.
Danke vorab.
Mit freundlichen Grüßen
PersobueroSC