Sehr geehrtes Expertenteam,
wir haben einen Beschäftigten über der BBG KV/PV (5.512,50 €) aber unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Wie wird der Arbeitnehmerbeitrag korrekt berechnet? Es geht zwar nur um 1 Cent, aber wir wollen einen Rechner programmieren:
Variante 1:
5.512,50 € x 2,4% (1,8%+0,6%) = 132,30 €
Variante 2:
5.512,50 € x 1,8% = 99,23 €
5.512,50 € x 0,6% = 33,08 €
Summe AN PV = 132,31 €
Nach dem Wortlaut des § 55 Abs. 3 Satz 1 SGB XI erhöht sich der „Grundbeitragssatz“ mit dem Beitragszuschlag bei Kinderlosigkeit. Dies hat zur Folge, dass der „Grundbeitragssatz“ und der Beitragszuschlag einen „Gesamtbeitragssatz“ bilden, mit dem die beitragspflichtigen Einnahmen in Summe zu multiplizieren sind.
Oder gilt das nur, wenn Beschäftigte freiwillig kranken- bzw. pflegeversichert sind?
Und wie wird der Beitragsabschlag ggf. "eingebaut"?
Besten Dank im Voraus!
Freundliche Grüße
Personalabteilung (PA)