Sehr geehrtes Experten-Team,
wir haben zu folgender Frage nunmehr unterschiedliche Auskünfte/Antworten erhalten und hoffen sehr auf Ihre Experteneinschätzung:
Behält ein Stiefvater neben der lebenslang erlangten Elterneigenschaft, auch weiterhin die Beitragsabschläge für bspw. 3 Stiefkinder =0,5%, wenn diese vor dem 25. Lebensjahr den gemeinsamen Haushalt mit dem Stiefvater verlassen und bspw. wieder in den Haushalt des anderen mittlerweile verheirateten Elternteils ziehen?
Vielen herzlichen Dank, Ihre Team Leonhardt