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  • 01
    Pflegeversicherung und Beitragsabschlag

    Sehr geehrtes Experten-Team,


    wir haben zu folgender Frage nunmehr unterschiedliche Auskünfte/Antworten erhalten und hoffen sehr auf Ihre Experteneinschätzung:


    Behält ein Stiefvater neben der lebenslang erlangten Elterneigenschaft, auch weiterhin die Beitragsabschläge für bspw. 3 Stiefkinder =0,5%, wenn diese vor dem 25. Lebensjahr den gemeinsamen Haushalt mit dem Stiefvater verlassen und bspw. wieder in den Haushalt des anderen mittlerweile verheirateten Elternteils ziehen?


    Vielen herzlichen Dank, Ihre Team Leonhardt

  • 02
    RE: Pflegeversicherung und Beitragsabschlag

    Guten Tag,
     
    Kinder, "die in den Haushalt des Berechtigten aufgenommen sind", werden als Stiefkinder berücksichtigt (§ 56 Abs. 2 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) XI). Das Recht auf die Nichtzahlung des Beitragszuschlags für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung wird aber nicht allein durch die Stellung als Stiefkind erworben.
     
    Zusätzliche Voraussetzung ist die Aufnahme des Stiefkindes in den Haushalt des Versicherten zu einem Zeitpunkt, zu dem eine Familienversicherung nach § 25 SGB XI durchgeführt wird oder hätte durchgeführt werden können. Die Rechtsprechung hat unter "Haushaltsaufnahme" nicht allein die Begründung einer Wohngemeinschaft verstanden. Vielmehr ist auf "ein auf längere Dauer gerichtetes Betreuungs- und Erziehungsverhältnis familienähnlicher Art", auf "die Aufnahme in die Familiengemeinschaft" oder auf "ein elternähnliches, auf die Dauer berechnetes Band" abgestellt worden.
     
    Mitglieder mit nachgewiesener Elterneigenschaft haben den Beitragszuschlag für Kinderlose in der sozialen Pflegeversicherung nicht mehr zu zahlen. Dies gilt auch für Stiefeltern.
     
    Durch den in Ihrem Sachverhalt beschriebenen Auszug des Stiefkindes aus dem gemeinsamen Haushalt und die daraus resultierende Beendigung des Betreuungs- und Erziehungsverhältnis kann ab diesem Zeitpunkt bei dem Arbeitnehmer (Stiefvater) der Beitragsabschlag in der Pflegeversicherung nicht mehr berücksichtigt werden.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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