Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu folgendem Fall. Eine Beschäftigte wird neu eingestellt. Sie ist verheiratet und ihr Mann hat zwei Kinder aus einer vorherigen Beziehung. Diese zwei Kinder haben zeitweise beim Vater und der neuen Beschäftigten gewohnt, sind aber wieder ausgezogen und leben bei der leiblichen Mutter. D. h., dass die Kinder zwar mal zum gemeinsamen Haushalt gehört haben, dies aber aktuell nicht mehr tun. Die Elterneigenschaft ist ja davon abhängig, dass die Kinder vor Erreichen der Altersgrenzen zum gemeinsamen Haushalt gehören. Streng genommen, kann dann bei der Stiefmutter (der neuen Beschäftigten) die Elterneigenschaft nicht angenommen werden oder?
Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
Gruß
A. Schneller