Hallo Expertenteam,
eine Beschäftigte hat uns bisher zwei Kinder unter 25 Jahre nachgewiesen. Nun wurde uns im August 2025 nachträglich eine Geburts- und Todesurkunde eines Kindes aus dem Jahr 2009 vorgelegt. Da auch verstorbene Kinder unter 25 Jahre beim Abschlag in der Pflegeversicherung zu berücksichtigen sind, stellt sich uns die Frage ab wann? In diesem Fall rückwirkend ab 01.07.2023?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.