Guten Tag,
ein Mitarbeiter legt trotz Aufforderung für die Beitragszahlung in der Pflegeversicherung keine Meldebescheinigung als Nachweis, dass sein Stiefkind im gemeinsamen Haushalt lebt, vor. Das Kind ist aktuell 17 Jahre alt; zum Zeitpunkt der Eheschließung war es 11 Jahre alt. Eine Eheurkunde wurde eingereicht (Ehefrau trägt gleichen Nachnamen wie das Kind, ansonsten liegt kein Nachweis vor, wer die Kindesmutter ist).
Bei den Steuermerkmalen wurden uns 0,5 Kinder für den Mitarbeiter mitgeteilt.
Ich lese die Hinweise des GKV Spitzenverbandes so, dass es ausreichend ist, wenn das Finanzamt Kinder in den Steuermerkmalen meldet. Ist das korrekt und ich benötige vom Mitarbeiter keinerlei weitere Hinweise, um das Stiefkind in der Pflegeversicherung lebenslang berücksichtigen zu können?
Vielen Dank im Voraus!
Freundliche Grüße