Ich habe die Daten abgerufen und die Mitarbeiter angemeldet. Da wir überwiegend polnische Mitarbeiter (die in Polen wohnen, aber in Deutschland arbeiten) haben, die auch Kinder haben, sind diese in der Rückmeldung nicht aufgeführt. Bisher habe ich die polnischen Mitarbeiter entsprechend der polnischen Geburtsurkunden mit Kindern abgerechnet. Was soll ich jetzt tun, mit oder ohne Kinder abrechnen?

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Pflegeversicherung für polnische Arbeitnehmer
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RE: Pflegeversicherung für polnische Arbeitnehmer
Hallo sasse05,
die pflegebeitragsrelevanten Daten im Rahmen des „Datenaustausch Beitragsdifferenzierung Pflegeversicherung (DaBPV)“ beruhen ausschließlich auf steuerrechtlichen Daten. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) trifft mit der ermittelten Elterneigenschaft sowie der Anzahl der Kinder keine abschließende sozialrechtliche Entscheidung. Insofern bietet das DaBPV nicht für alle Mitglieder eine verbindliche Grundlage zur kinderanzahlbezogenen Beitragsbemessung in der Pflegeversicherung. In Einzelfällen sind abweichende Entscheidungen der Arbeitgeber zugelassen und erforderlich. Damit sind die Arbeitgeber berechtigt und verpflichtet, abweichend von den Daten des BZSt, die selbst erhobenen Daten für die Beitragserhebung zu verwenden.
Liegen dem Arbeitgeber Informationen vor, die von der Meldung des BZSt abweichen, sind diese bestehenden Nachweise zugrunde zu legen oder eine Aufklärung über die betroffene Person vorzunehmen. Wurde die Elterneigenschaft und Kinderanzahl anhand geeigneter Nachweise bestätigt, ist die Elterneigenschaft oder die Kinderanzahl für die Bemessung des Pflegeversicherungsbeitrags zu verwenden. Die abweichenden Informationen des BZSt werden dann nicht Grundlage der Beitragsberechnung.
Sind dem Arbeitgeber keine Abweichungen bekannt oder liegen keine Indizien für berechtigte Zweifel an den Daten des BZSt vor, sind die von dem BZSt mitgeteilte Kinderanzahl und die übermittelten Zeiträume für die Arbeitgeber verbindlich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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