Hallo AOK-Team,
wir haben einen Mitarbeiter, für den wir, obwohl er ein Kind hat und das bei Einstellung auch korrekt angegeben hat, seit dem 1.7.2021 den vollen Pflegeversicherungsbeitrag abgeführt. Das ist leider erst jetzt bei der Übertragung der Kinderdaten aufgefallen. Wie gehen wir hier korrekterweise vor - über die Datev können wir eine Korrektur nur ab 1.1.2024 durchführen. Das betrifft auch die Krankenkasse, da es sich um eine Forderung des Mitarbeiters handelt.
Die Korrekturen möchten wir gerne mit dem Augustgehalt durchführen (bzw. evtl. auch über SV-Net/Elster).
Ist evtl. eine Verzinsung zwingend durchzuführen?
Vielen Dank für die Auskunft.