Der GKV-Spitzenverband hat in einem Rundschreiben Umsetzungshinweise zur Verzinsung bekanntgegeben. Wer trägt diese Zinsen (Arbeitgeber oder die Pflegekasse)?
Im Rundschreiben ist hier der Satz "Das bedeutet, dass die Aufrechnung von Beitragserstattungen und Zinsen durch die beitragsabführenden Stellen im Rahmen der bestehenden Beitragsnachweisverfahren umzusetzen ist." enthalten.