Hallo Expertenteam,
ich habe eine Arbeitnehmerin, die im Personalfragebogen bei Elterneigenschaft "nein" angekreuzt hat.
Im Rahmen der digitalen Abfrage wurde Elterneigenschaft festgestellt.
Wahrscheinlich beruht die Antwort der Arbeitnehmerin auf der Annahme es geht nur um Kinder, die noch zu Hause wohnen.
Sie ist seit März 2024 beschäftigt. Kann man die Pflegeversicherungsbeiträge rückwirkend berichtigen?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Ehrhardt