Hallo, wir haben bei einem Mitarbeiter über die ELSTAM Merkmale in dem Zeitraum 2016-2020 0,5 Kinder gemeldet bekommen. Dadurch hatte der Mitarbeiter keinen Pflege-Zuschlag zahlen müssen. Das Pflegekind ist 10 Jahre und ist ab 2021 nicht mehr bei ihm. Für den Mitarbeiter gilt aber weiterhin die Elterneigenschaft oder?
Viele Grüße J.Mo